Die Marke trägt die Verantwortung
In der EU liegt die Verantwortung für die Rechtskonformität bei demjenigen, der das Produkt in Verkehr bringt — Marke, Importeur oder Händler unter eigenem Namen. Es genügt nicht anzunehmen, „weil ich beim Hersteller kaufe, ist es legal”. Es lohnt, die grundlegenden Beschränkungen zu kennen und Dokumentation zu besitzen, denn nach ihr fragt die Marktaufsicht oder die Verkaufsplattform Sie. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Material und Hersteller sind die meisten Anforderungen fast automatisch erfüllt.
Dieser Artikel ist informativ und keine Rechtsberatung — im Zweifel einen Fachmann konsultieren.
Nickel — die wichtigste Beschränkung
Nickel ist die häufigste Ursache von Kontaktallergien, daher begrenzt REACH (Anhang XVII) seine Freisetzung aus Gegenständen mit längerem Hautkontakt auf unter 0,5 µg/cm² pro Woche (bei in durchstochene Ohren eingeführten Teilen noch strenger). Referenzmethode ist die Norm EN 1811. In der Praxis liegen die Metalle, in denen wir arbeiten — 925er Silber, Gold 585/750 und Titan — von Natur aus innerhalb der Grenzwerte, und Beschichtungen wie Rhodium isolieren die Haut zusätzlich. Umfang von Prüfungen und Erklärungen für ein konkretes Projekt wird individuell vereinbart.
Blei und Cadmium
REACH beschränkt zwei weitere Elemente in Schmuck: Blei (Gehalt unter 0,05% in hautberührenden Teilen) und Cadmium (unter 0,01%). Das betrifft nicht nur das Basismetall, sondern auch Lote, vergoldete Teile und billige Legierungen. Deshalb ist wichtig, welche Materialien und Zusätze der Hersteller verwendet — bei fachgerecht gefertigtem 925er Silber und Gold besteht das Problem praktisch nicht, bei billigen Legierungen und Importen aus Nicht-EU-Ländern steigt das Risiko. Ein weiteres Argument für Made-in-EU-Produktion mit Materialkontrolle.
GPSR und technische Dokumentation
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Sie verlangt u. a. die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU, eine Kennzeichnung zur Identifikation von Produkt und Charge sowie eine einfache technische Dokumentation und Risikobewertung. Für den Online-Verkauf bedeutet das auch die Angabe der Daten von Hersteller/verantwortlicher Person beim Angebot. Für Schmuck ist das nicht kompliziert, muss aber geordnet sein — besonders beim Verkauf über einen Marktplatz, der es verlangt.
Wie Sie das Risiko mit dem Hersteller senken
Der einfachste Weg zur Konformität ist das richtige Material an der Quelle: 925er Silber, hochwertiges Gold und Titan statt billiger Legierungen sowie kontrollierte Galvanik. Bitten Sie den Hersteller um Angaben zur Zusammensetzung von Legierungen und Loten und um Abstimmung des Umfangs von Erklärungen und etwaigen Prüfungen für Ihren Markt. Sorgen Sie für eine Chargenabnahme und bewahren Sie ein Referenzmuster auf. Made-in-EU-Produktion vereinfacht das alles, weil Material und Prozesse dokumentiert sind und Ihr Partner in derselben Rechtsordnung sitzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Nickel-Grenzwert für Schmuck in der EU?
REACH (Anhang XVII) begrenzt die Nickelfreisetzung aus Gegenständen mit längerem Hautkontakt auf unter 0,5 µg/cm² pro Woche, bei in durchstochene Ohren eingeführten Teilen noch strenger. Referenzmethode ist EN 1811.
Sind 925er Silber und Gold nickelkonform?
Ja — 925er Silber, Gold und Titan liegen von Natur aus innerhalb der Nickelgrenzwerte, und Beschichtungen wie Rhodium isolieren die Haut zusätzlich. Das Risiko steigt bei billigen Legierungen und Importen aus Nicht-EU-Ländern.
Was ist die GPSR und gilt sie für Schmuck?
Die GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, in Kraft seit dem 13. Dezember 2024. Sie verlangt u. a. eine verantwortliche Person in der EU, Kennzeichnungen zur Identifikation von Produkt und Charge sowie eine einfache technische Dokumentation. Sie gilt auch für Schmuck.